Die Tagespflege ist vor allem an dementiell erkrankte Senioren und Pflegebedürftige gerichtet, bei denen die ambulante Betreuung und Pflege zuhause nicht mehr gewährleistet wird. Neben der ambulanten Versorgung hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf eine teilstationäre Pflege (§14 SGB XI).
Die Pflegebedürftigen können auch dann weiter zu Hause wohnen bleiben, wenn tagsüber die Versorgung durch Angehörige nicht ausreichend gesichert ist. Eine oft unerwünschte und wesentlich teurere Unterbringung im Heim kann so verhindert oder zumindest hinausgezögert werden.
Die qualifizierten Fachkräfte gestalten zusammen mit den Tagespflegegästen das Tagesprogramm täglich neu. Die Gäste werden aktiv in alltäglich Prozesse mit eingebunden.
